Pflegereform 2023 – Geplante Neuerungen im Überblick
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und geplanten Umsetzungszeitpunkte der Pflegereform 2023.
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Pflegereform 2023 – Geplante Neuerungen im Überblick
Die Pflegereform 2023 ist im Gesetzesentwurf der Bundesregierung für das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) verankert. Das Ziel der Pflegereform ist, das Ungleichgewicht zwischen Kosten und Unterstützungsleistungen von Pflegebedürftigen zu verbessern.
Für die „24 Stunden Pflege“ ist die geplante Erhöhung des Pflegegeldes und die Änderung bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von Bedeutung.
Folgende Eckpunkte sind für die häusliche und stationäre Pflege vorgesehen:
- 5 % mehr Pflegegeld ab Januar 2024
- 5 % mehr Pflegesachleistungen ab Januar 2024
- flexibles Budget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro ab Juli 2025
- Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage flexible Pflegeunterstützung pro Jahr ab Januar 2024
- Erhöhung der Pflegeheim-Zuschläge ab Januar 2024
- automatische Anpassung der Sach- und Geldleistungen zum Januar 2025 und zum Januar 2028 in Abhängigkeit von der Preisentwicklung