24-Stunden-Pflege

Die Rundum-Betreuung im eigenen Zuhause

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und beantworten Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 08531/910564 oder über das folgende Anfrageformular:

Die 24-Stunden-Pflege durch polnische Betreuungskräfte bietet Ihnen und Ihren Angehörigen eine professionelle und einfühlsame Betreuung im bekannten Umfeld.

Das Wichtigste im Überblick

  • Versorgungsform für pflegebedürftige Menschen durch osteuropäische Betreuungskräfte
  • Aufgaben der Betreuungskraft: Grundpflege, Haushaltsführung, Alltagsbegleitung und aktivierende Pflege
  • Ablauf in vier Schritten: Erfassung Pflegebedarf, Beratungsgespräch, Auswahl Betreuungskraft, Organisation Anreise
  • Anforderungen an Kunden: Bereitstellung Unterkunft und Übernahme Verpflegung
  • Rechtsgrundlage: Entsendung aus EU-Land entsprechend EU-Richtlinie 96/71EG
  • zwei Verträge: Vermittlungsvertrag mit Pflege-Institut und Betreuungsvertrag mit Betreuungsdienstleister
  • das Pflege-Institut – Ihr Vermittlungspartner mit über 20 Jahren Erfahrung

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Was bedeutet 24h-Pflege?

Unter dem Begriff der sogenannten 24-Stunden-Pflege versteht man die häusliche Betreuung durch eine Pflegekraft aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land. Die polnische Pflegekraft lebt mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt und gewährleistet somit eine ganztätige Betreuung. Für viele Pflegebedürftige und ältere Menschen mit Demenz ist die 24-Stunden-Pflege die einzige Alternative zur stationären Unterbringung in einem Pflegeheim.

Die Schwerpunkte der häuslichen Betreuung sind die Grundpflege und die Haushaltsführung. Dabei ist zu beachten, dass die Betreuungskraft keineswegs 24 Stunden am Tage arbeitet, sondern nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten.

Für wen ist die 24h-Pflege geeignet?

Viele Senioren sind noch lange nach dem Eintritt ins Rentenalter rüstig und bei guter Kondition. Doch auch bei ihnen treten irgendwann die ersten Alterserscheinungen auf, die das tägliche Leben einschränken. Eine 24-Stunden-Betreuung empfiehlt sich, wenn der betroffene Mensch in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt ist und einfache Tätigkeiten in der Körperpflege oder im Haushalt nicht mehr allein bewerkstelligen kann.

Kommt es zu einer schweren Erkrankung, verhindert die Kombination von Pflegeleistung und häuslicher Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst und einer polnischen Betreuungskraft den Gang ins Altersheim. Häufige Erkrankungen sind hierbei:

  • Schlaganfall
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Demenzerkrankungen
  • Parkinson

Welche Aufgaben hat Ihre polnische Betreuungskraft?

Alltagsbegleitung in der Pflege

Alltagsbegleitung

Welche Voraussetzungen gelten für die Betreuung?

Für die Unterbringung und den Einsatz einer Betreuungskraft müssen vor der Anreise folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eigenes Zimmer, beheizbar und verschließbar
  • Bett, Schrank und Sitzgelegenheit
  • zeitlich uneingeschränkter Zugang
  • Sanitäranlagen mit verschließbaren Türen
  • Internetzugang: WLAN
  • Waschmaschine, Trockner und Grundausstattung zur Reinigung
  • Pflegehilfsmittel nach individuellem Bedarf
  • freie Auswahl handelsüblicher Lebensmittel
  • Haushaltsbudget für Mahlzeiten und Besorgungen

Die Kosten der aufgeführten Punkte trägt ausschließlich der Kunde.

Ablauf – In vier Schritten zur Betreuungskraft

Bedarfsermittlung
Schritt eins

Bedarfsermittlung

Mittels eines Fragebogens schildern Sie uns Ihren Betreuungsbedarf und Ihre Wünsche an die Betreuungskraft.

Anforderung der Pflegekraft
Schritt zwei

Anforderung der Pflegekraft

Anschließend melden wir uns bei Ihnen und besprechen gemeinsam Ihre Betreuungssituation und die Kosten.

Auswahl der Pflegekraft
Schritt drei

Auswahl der Pflegekraft

Nach einem Auswahlprozess werden Ihnen geeignete Betreuungskräfte vorgeschlagen. Am Ende entscheiden Sie sich für eine Person.

Organisation der Anreise
Schritt vier

Organisation der Anreise

Nach der Erledigung aller vertraglichen Angelegenheiten erfolgt die Organisation der Anreise zu Ihrem Wunschtermin.

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

Melden Sie sich per E-Mail, über unser Kontaktformular oder telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Vermittlung von Betreuungskräften nach Deutschland ist legal und rechtssicher. Das Pflege-Institut Weindl vermittelt Betreuungskräfte auf Basis der EU-Entsenderichtlinie und arbeitet ausschließlich mit erfahrenen und zertifizierten polnischen Betreuungsdienstleistern zusammen.

Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union. Der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit berechtigt Wirtschaftstreibende wie auch polnische Betreuungsdienstleister ihre Dienstleistungen vorübergehend in einem anderen EU-Staat zu erbringen.

Die vom Pflege-Institut vermittelten polnischen Betreuungsdienstleister arbeiten auf Basis der sogenannten „Entsendung“. Hierbei entsendet der Betreuungsdienstleister seine Betreuungskräfte nach Deutschland, um dort in seinem Auftrag und auf eigene Rechnung tätig zu werden.

Den rechtlichen Rahmen für die Entsendung stellt die EU-Entsenderrichtlinie 96/71/EG. Zielsetzung der Richtlinie ist die arbeitsrechtliche Gleichstellung von entsandten Arbeitskräften mit einheimischen Arbeitnehmern. Folglich finden für die nach Deutschland vermittelten Betreuungskräfte auch das deutsche Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz und weitere Arbeitsschutzvorschriften Anwendung. Die Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie in Deutschland schützt entsandte Betreuungskräfte vor Ausbeutung und Lohndumping.

Die sogenannte A1-Bescheinigung dokumentiert, dass die Betreuungskräfte des vermittelten Betreuungsdienstleisters in Polen sozialversichert sind. Das deutsche Sozialversicherungsrecht findet demzufolge keine Anwendung, der polnische Arbeitnehmer zahlt seine Sozialabgaben im Heimatland.

Erstellt wird die Bescheinigung durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger der Betreuungskraft in Polen. Bei einer Prüfung durch deutsche Sozialbehörden belegt die A1-Bescheinigung den Sozialversicherungsstatus der Betreuungskraft.

Der Begriff der „24-Stunden-Pflege“ wird in Deutschland umgangssprachlich für die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine aus dem Ausland stammende Betreuungskraft verwendet.

Der Begriff ist inhaltlich erläuterungsbedürftig, da er suggeriert, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet bzw. sich dafür in Bereitschaft hält. Dies ist nicht zulässig, da auch für ausländische Betreuungskräfte das deutsche Arbeitszeitgesetz und damit verbundene rechtliche Bestimmungen gelten. Das Pflege-Institut Weindl kooperiert deshalb ausschließlich mit Betreuungsdienstleistern, die sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und geltenden Mindestlohn verpflichten.

Bei Vermittlungsunternehmen in Deutschland ist die Verwendung des Begriffes „24-Stunden-Pflege“ zu Marketingzwecken branchenüblich und somit auch für das Pflege-Institut zu Werbezwecken unumgänglich.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick:

  • Die Vermittlung von Betreuungskräften erfolgt auf Grundlage der Europäischen Dienstleistungsfreiheit und der EU-Entsenderichtlinie.
  • Die A1-Bescheinigung dokumentiert die Sozialversicherung der Betreuungskraft im Heimatland.
  • Für Betreuungskräfte gelten die Mindeststandards des deutschen Arbeitsrechts.

Die Verträge in der 24h-Pflege

Vertragspartner

Das Pflege-Institut Weindl ist ein Vermittlungsunternehmen für Betreuungsdienstleister aus der Europäischen Union mit dem Schwerpunkt auf Polen. Das Dienstleistungspaket des Pflege-Instituts besteht aus der Beratung zur sog. 24-Stunden-Pflege, der Vermittlung eines geeigneten Betreuungsdienstleisters und dem fortlaufenden Kundenservice.

Die Dienstleistung der häuslichen Pflege erbringt der vermittelte Betreuungsdienstleister. Die Betreuungskraft ist dabei beim Betreuungsdienstleister angestellt und zahlt ihre Steuern und Sozialabgaben in der Regel im Heimatland.

Da das Pflege-Institut nicht der Arbeitgeber der Betreuungskraft ist, besitzt es demzufolge auch kein Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber der Betreuungskraft.

Vertragspartner Pflege
Blatt-Gross

Verträge

Im Rahmen der Organisation der häuslichen Betreuung werden durch den Pflegebedürftigen oder deren Familienangehörige zwei Verträge abgeschlossen. Im ersten Schritt schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit dem Pflege-Institut und im zweiten Schritt einen Betreuungsvertrag mit dem polnischen Betreuungsdienstleister ab.

Im Vermittlungsvertrag mit dem Pflege-Institut sind folgende Leistungen vereinbart:

  • Vermittlung eines Kontaktes zu einem Betreuungsdienstleister
  • Kundenbetreuung während der Vertragslaufzeit
  • Hilfestellung im Falle von Problemen mit den Betreuungsdienstleister

Der Betreuungsvertrag mit dem Betreuungsdienstleister beinhaltet in der Regel die folgenden Punkte:

  • Vertragsgegenstand, Kosten der Betreuung, Vertragsdauer und Kündigungsfrist
  • Arbeitgeber, Weisungsrecht, Unterbringung und Verpflegung
  • anwendbare Rechtsvorschriften, Haftung und Versicherungen

Die Vorteile der 24h-Pflege auf einen Blick

Betreuung im eigenen Haushalt

Garantiert Unabhängigkeit und Stabilität durch die Anwesenheit und Hilfe der Betreuungskraft.

Persönliche und individuelle Betreuung

Bietet Individualität und Komfort durch eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung.

Entlastung von Angehörigen

Ermöglicht Angehörigen das Zusammenspiel von Familie, Beruf und pflegerischer Unterstützung.

Einfache und bewährte Organisation

Vermittlung in 4 Schritten und 14-tägiges Kündigungsrecht des Betreuungsvertrages

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege

In Deutschland tätige Betreuungskräfte unterliegen dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Tätigkeiten der häuslichen Betreuung unterliegen folgenden Rahmenbedingungen:

  • wöchentliche Arbeitszeit von ca. 40 Stunden
  • werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag) von ca. 8 Stunden
  • Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche
  • tägliche Pausenzeit von zwei Stunden

Die genannten Regelungen sind in der Regel Bestandteil in den Arbeits- bzw. Auftragsverträgen mit der Betreuungskraft.

In Polen hat die Familie einen sehr hohen Stellenwert. Für die polnischen Betreuungskräfte, in der Regel Frauen, ist die Pflege älterer Angehöriger deshalb etwas sehr Selbstverständliches. Polnische Betreuungskräfte zeichnen sich durch ihre einfühlsame und liebevolle Arbeitsweise aus.

Die Deutschkenntnisse der Bereuungskraft orientieren sich an Ihren Wünschen. Das Pflege-Institut vermittelt Betreuungskräfte mit Grundkenntnissen, mittleren Deutschkenntnissen und fortgeschrittenen Deutschkenntnissen. Erfahrene Betreuungskräfte besitzen in der Regel einen soliden Wortschatz, um sich auf einfache Art und Weise zu verständigen. Das gewünschte Sprachniveau hat wesentlichen Einfluss auf die Kosten der Betreuung.

Die folgenden Punkte charakterisieren eine seriöse Vermittlungsagentur:

  • Internetauftritt mit umfänglicher Unternehmens- und Leistungsbeschreibung (Beratung, Vermittlung, Kundenbetreuung)
  • ausführliche Erstberatung zur sog. „24h-Pflege“ über einen persönlichen Ansprechpartner
  • langjährige Erfahrungen in der Vermittlung von Betreuungskräften
  • Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen bei vermittelten Betreuungsdienstleistern
  • Übermittlung von Vorschlägen zur Betreuung auf Basis von eines Anforderungsprofils
  • transparente Beratung zu den Kostenbestandteilen der „24h-Pflege“ und Übermittlung von Betreuungsangeboten ab 2.300 Euro pro Monat (Einhaltung Mindestlohn)
  • Vorlage der A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherungen

Spätestens ab Pflegegrad 3 empfiehlt das Pflege-Institut denn kombinierten Einsatz einer Betreuungskraft und eines ambulanten Pflegedienstes. Die bei höheren Pflegegraden notwendige medizinische Behandlungspflege darf nur durch eine Fachkraft eines medizinischen Pflegedienstes durchgeführt werden. Die Betreuungskraft unterstützt dabei die Pflege mit den wichtigen Tätigkeiten der Grundpflege und Haushaltsführung.