Rechtssichere 24-Stunden-Pflege – Verträge, Arbeitszeit und Steuern im Überblick

Inhalt

Einführung

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege in den eigenen vier Wänden erfreut sich großer Beliebtheit. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Doch hinter diesem Begriff verbergen sich komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen als auch für die Betreuungskräfte von großer Bedeutung sind. Ein umfassendes Verständnis dieser rechtlichen Aspekte ist essenziell, um eine legale, faire und sichere Pflegesituation zu gewährleisten und rechtliche Risiken wie Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit zu vermeiden. 

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte, von den verschiedenen Beschäftigungsmodellen über Arbeitszeitregelungen bis hin zu den steuerlichen Aspekten.

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Die drei legalen Beschäftigungsmodelle

Die Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft muss stets auf einer rechtlich einwandfreien Basis stehen. Grundsätzlich gibt es drei Modelle, die in Deutschland legal sind:

  1. Das Entsendemodell (EU-Dienstleistungsfreiheit): Dies ist das am häufigsten genutzte Modell. Eine Betreuungskraft ist bei einem ausländischen Dienstleistungsunternehmen (meist in Osteuropa) angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Der deutsche Haushalt schließt einen Dienstleistungsvertrag mit diesem Unternehmen ab. Wichtig ist hierbei die A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass die Sozialabgaben im Herkunftsland entrichtet werden. Die Arbeitsrechte des Entsendelandes gelten, müssen jedoch mindestens dem deutschen Mindestlohn und dem deutschen Arbeitszeitgesetz entsprechen.
  2. Die Direktanstellung im Privathaushalt: Bei diesem Modell werden Sie selbst zum Arbeitgeber. Sie schließen einen Arbeitsvertrag direkt mit der Betreuungskraft ab und übernehmen alle Pflichten eines Arbeitgebers, wie die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die Entrichtung von Steuern. Dieses Modell bietet Ihnen maximale Kontrolle über die vertraglichen Bedingungen, ist aber auch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.
  3. Die Selbstständigkeit der Betreuungskraft: Dieses Modell ist in der Praxis sehr risikoreich. Eine selbstständige Betreuungskraft erbringt ihre Leistungen auf eigene Rechnung. Hier besteht ein hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit, wenn die Betreuungskraft weisungsgebunden arbeitet und in die Haushaltsführung eingebunden ist. Bei Feststellung von Scheinselbstständigkeit drohen empfindliche Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

Arbeitsrechtliche Vorschriften für Betreuungskräfte

Obwohl die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ eine ständige Verfügbarkeit suggeriert, ist dies aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Die Arbeitszeit von Betreuungskräften unterliegt dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder den Bestimmungen des Entsendelandes, die jedoch den deutschen Regelungen gleichwertig sein müssen.

  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag (48 Stunden pro Woche) nicht überschreiten, kann aber auf bis zu zehn Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden eingehalten wird.
  • Ruhezeiten und Pausen: Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind gesetzliche Pausen von 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden von 45 Minuten einzuhalten.
  • Mindestlohn: Jede Betreuungskraft hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
  • Unterkunft und Verpflegung: Die Betreuungskraft hat Anspruch auf ein eigenes, abschließbares Zimmer als Rückzugsort sowie auf freie Kost und Logis.

Wichtige vertragliche Regelungen

Ein klarer und rechtssicherer Vertrag ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Er sollte alle wesentlichen Punkte regeln, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu gehören:

  • Leistungsumfang: Detaillierte Beschreibung der Aufgaben (z. B. Haushaltsführung, Grundpflege, soziale Betreuung). Medizinische Leistungen dürfen grundsätzlich nur von examiniertem Fachpersonal oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
  • Arbeits- und Pausenzeiten: Klare Festlegung der täglichen Arbeits- und Freizeit.
  • Vergütung: Höhe des Gehalts, Zahlungsmodalitäten und Regelungen zu Zuschlägen.

Steuern und Finanzierung

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind oft hoch, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können zu 20 % der Aufwendungen, maximal jedoch bis zu 4.000 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Liegt ein Pflegegrad vor und sind die Kosten aufgrund der Krankheit zwangsläufig entstanden, können sie als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wobei eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird.
  • Pflegegeld, Entlastungsbudget (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege): Die Leistungen der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld oder das Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege), können zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden.

Haftung und Versicherungen

Die Klärung von Haftungsfragen ist ein weiterer wichtiger Punkt.

  • Haftpflichtversicherung: Bei Sachschäden oder Personenschäden, die durch die Betreuungskraft verursacht werden, ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich. Dienstleistungsunternehmen schließen diese  Versicherung für ihre Mitarbeiter ab.
  • Unfallversicherung: Bei einer Direktanstellung im Privathaushalt ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Betreuungskraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu versichern. Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft über das entsendende Unternehmen abgesichert.
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Fazit: Rechtliche Sicherheit als Grundlage für gute Pflege

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der 24-Stunden-Pflege sind komplex, aber für eine seriöse und nachhaltige Betreuung unverzichtbar. Der Schlüssel liegt in der Wahl des richtigen, legalen Beschäftigungsmodells und in der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Arbeitszeiten und des Mindestlohns. Durch einen transparenten Vertrag, die Nutzung legaler Vermittlungsagenturen und die Klärung von steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen können Sie sich und die Betreuungskraft absichern und so eine qualitativ hochwertige Pflege in der häuslichen Umgebung ermöglichen.

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