Rund-um-die-Uhr-Pflege

Kosten der häuslichen Betreuung im Überblick

  • Monatliche Kosten der Betreuung: zwischen 2.450 Euro und 3.000 Euro
  • Zusatzkosten: Reisekosten bei Personalwechsel ca. 240 Euro, Zuschläge für ausgewählte Feiertage
  • Servicegebühr Pflege-Institut: für Beratung, Vermittlung und Kundenbetreuung
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Kunde
  • Finanzierung: Zuschüsse der Pflegekasse wie Pflegegeld und Verhinderungspflege
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Was Sie wissen sollten über ...

Kostenbeispiele 24 Stunden Pflege

Kostenbeispiel: Eine zu betreuende PersonKostenbeispiel: Zwei zu betreuende Personen
Frau Mustermann - wohnhaft in Bayern mit Pflegegrad 3Frau und Herr Mustermann - wohnhaft in NRW, beide mit Pflegegrad 3
Betreuerin Frau NowakBetreuerin Frau Kowalska
Monatliche Betreuungskosten2.750 €Monatliche Betreuungskosten2.950 €
Servicegebühr Pflege-Institut (monatlicher Anteil)66 €Servicegebühr Pflege-Institut (monatlicher Anteil66 €
Pflegegeld-599 €Pflegegeld-1.198 €
Verhinderungspflege inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege-211 € Verhinderungspflege inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege -421 €
Landespflegegeld Bayern-83 €
Monatlicher Eigenanteil1.923 €Monatlicher Eigenanteil1.397 €
Steuererleichterung-333 €Steuererleichterung-333 €
Effektive monatliche Kosten1.590 €Effektive monatliche Kosten1.064 €

Finanzierung

Pflegeleistungen der Pflegekasse zur Kostenübernahme der 24-Stunden-Pflege

Die Kosten der häuslichen Betreuung müssen Sie nicht alleine tragen. Der Staat und die Pflegekasse helfen Ihnen bei der Finanzierung der Pflege zu Hause.

Unter dem Begriff der Pflegeleistungen versteht man alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung, auf die Pflegeversicherte nach Anerkennung eines Pflegegrades Anspruch haben. Die Unterstützung dient der anteiligen Kostendeckung grundlegender Pflege- und Betreuungsleistungen, die von Angehörigen, Betreuungskräften oder Pflegefachpersonal erbracht werden. Je nach Art und Grad der Pflegebedürftigkeit variieren die Leistungen in Anzahl und Umfang.

Der Gesetzgeber gibt der häuslichen Pflege den Vorrang vor der stationären Pflege. Die Pflegeleistungen sind deshalb eine wichtige Unterstützung bei der Finanzierung der häuslichen Betreuung durch die sogenannte 24-Stunden-Pflege.

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Die wichtigsten Pflegeleistungen im Überblick:

Pflegegrad
LeistungenZahlweise12345
Pflegegeldmonatlich0 €347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungmonatlich0 €796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Verhinderungspflegejährlich0 €1.685 €1.685 €1.685 €1.685 €
Verhinderungspflege mit Aufstockung Kurzzeitpflegejährlich0 €2.528 €2.528 €2.528 €2.528 €
Kurzzeitpflegejährlich0 €1.854 €1.854 €1.854 €1.854 €
Kurzzeitpflege mit Aufstockung Verhinderungspflegejährlich0 €3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Entlastungsbetragmonatlich131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittelmonatlich42 €42 €42 €42 €42 €

Sozialleistungen der Pflegeversicherung & Pflegekassen

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung der Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftige erhält diese, wenn er sich in häuslicher Umgebung durch eine Betreuungskraft oder nahestehenden Angehörigen pflegen lässt. Eine Zahlung erfolgt ab dem Pflegegrad 2. Über die Verwendung des Geldes kann der Pflegebedürftige frei entscheiden.

Das Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, beispielsweise mit einer stundenweisen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. In diesem Fall spricht man von Kombinationspflege.

Die Pflegegelder je Pflegegrad finden Sie im Menüpunkt Pflegeleistungen im Überblick.

Pflegesachleistungen

Unter Pflegesachleistungen versteht man Geldleistungen der Pflegekasse, die für einen Pflegedienstleister mit Kassenzulassung eingesetzt werden können. Beispielhaft stehen hierfür ambulante Pflegedienste oder Altenheime. Zur Unterstützung der häuslichen Betreuung durch eine polnische Betreuungskraft können diese Mittel nicht eingesetzt werden. Die Aufstellung der Beträge finden Sie in der vorgelagerten Übersicht.

Kombinationspflege

Unter Kombinationspflege versteht man die Verbindung zwischen häuslicher Pflege und dem Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes. Beispielhaft steht hierfür die Grundpflege durch eine polnische Betreuungskraft und die medizinische Behandlungspflege durch den Pflegedienst.

Finanziell bedeutet dies die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wird der Maximalbetrag der Pflegesachleistung je Pflegegrad nicht in Anspruch genommen, so kann dessen prozentualer Restanteil in Form von Pflegegeld ausgezahlt werden. Hierzu ein Beispiel:

  • Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2, Pflege durch polnische Betreuungskraft und Pflegedienst
  • Pflegedienst berechnet 477,60 Euro = 60 % d. max. Monatsbetrages v. 796 Euro für Pflegesachleistungen
  • Damit können noch 40 % für Pflegegeld genutzt werden = 318,40 Euro x 40 % = 127,36 Euro
  • Pflegebedürftiger hat somit 477,60 Euro für den Pflegedienst und 132,80 Euro für die Betreuungsperson

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

  • Ziel: kurzzeitige Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • Leistungsort: im eigenen Zuhause
  • Voraussetzungen: ab Pflegegrad 2 und 6 Monaten Vorabpflege
  • Zeitlicher Umfang: bis zu 6 Wochen oder 42 Tagen pro Jahr
  • Leistungshöhe: bis zu 1.685 Euro pro Jahr
  • Möglichkeit der Aufstockung durch Kombination mit Kurzzeitpflege
  • Übertragbarer Anteil der Kurzzeitpflege: 843 Euro pro Jahr
  • Resultierende Summe der Verhinderungspflege: 2.528 Euro pro Jahr
Mehr über die Verhinderungspflege erfahren

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag dient der stunden- oder tageweisen Entlastung von Betreuungskräften und Angehörigen. Beispielhaft stehen hier Leistungen wie die Tages- oder Nachtpflege, die Kurzzeitpflege oder die Dienstleistungen eines Pflegedienstes.

Über alle Pflegegrade beträgt der maximale monatliche Zuschuss 131 Euro. Voraussetzung ist auch hier eine festgestellte Pflegebedürftigkeit und die Betreuung bzw. Pflege im eigenen Zuhause. Da es sich bei diesem Zuschuss um eine Kostenerstattung handelt, muss der Pflegebedürftige in der Regel in Vorleistung treten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass ein eingesetzter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Hierzu muss der Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse eine Abtretungserklärung abgeben.

Pflegehilfsmittel

Bei der Pflegekasse können Pflegehilfsmittel monatlich bis zu einer Höhe von 42 Euro abgerechnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Rezepte vom Hausarzt. Zu Pflegehilfsmitteln gehören u.a. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz.

Kurzzeitpflege

  • Nutzen: vollstationäre Pflege für Notfälle und Übergangszeiten
  • Voraussetzungen: ab Pflegegrad 2
  • Leistungsort: in von der Pflegekasse zugelassenen Einrichtungen
  • zeitlicher Umfang: bis zu 8 Wochen oder 56 Tagen pro Jahr
  • Leistungshöhe: bis zu 1.854 Euro pro Jahr
  • Möglichkeit der Aufstockung durch Kombination mit Verhinderungspflege
  • Übertragbarer Anteil der Verhinderungspflege: 1.685 Euro pro Jahr
  • Resultierende Summe der Kurzzeitpflege: 3.539 Euro pro Jahr
Mehr über die Kurzzeitpflege erfahren

Länderzuschüsse und steuerliche Entlastung

Länderzuschüsse

Das Bundesland Bayern unterstützt Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige mit Hauptwohnsitz in Bayern über das sogenannte „Landespflegegeld“ in Höhe von 1.000 Euro jährlich. Voraussetzung ist eine Einstufung mit Pflegegrad 2 und höher und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Pflege.

Im Bundesland Baden-Württemberg hilft das Sozialamt über die sogenannte „Hilfe zur Pflege“, wenn die Pflegekosten eines Pflegebedürftigen nicht aus eigenen Mitteln gezahlt werden können. Auch hier gilt der Nachweis eines Pflegegrades ab der Stufe 2.

Steuerliche Entlastung

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