Pflegepersonal

aus Polen

Seit 2004: Seriöse und rechtliche abgesicherte Vermittlung von Pflegepersonal aus Polen in Zusammenarbeit mit qualifizierten polnischen Partnerunternehmen.

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Faire und menschliche Bedingungen
für polnische Pflegekräfte

Rechtliches: Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – Was bedeutet das für Pflegepersonal aus Polen?

Bereits seit Mai 2011 können polnische Pflegekräfte problemlos auch in Deutschland legal arbeiten. Gerade wegen ihrer warmherzigen Art und ihrem großen Fleiß werden sie immer wieder gerne genommen. Welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist im sogenannten Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt. Der Grundsatz: Polnische Pflegekräfte, die grenzüberschreitend in Deutschland tätig werden, arbeiten zu deutschen Bedingungen. Einerseits sollen dadurch faire und menschliche Arbeitsbedingungen gewährleistet sein. Auf der anderen Seite möchte man den deutschen Arbeitsmarkt schützen.

Damit alles harmonisch abläuft, sind im Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Mindestlöhne inklusive der Sätze für Überstunden geregelt. Hinzu kommen Details wie der bezahlte Mindestjahresurlaub und die Höchstarbeitszeiten. Auch fleißige Pflegekräfte müssen sich zwischendurch ausruhen können. Die Mindestruhezeiten sind im Entsendegesetz festgeschrieben. Außerdem sollten Pflegekräfte sich wohl und sicher fühlen, um sich dem zu Betreuenden bestmöglich und verantwortungsvoll widmen zu können. Die von uns vermittelten Pflegeunternehmen zur Entsendung von Pflegekräften aus Polen unterstehen diesen Bedingungen – ein Vorteil für die Pflegenden und Pflege- bedürftigen zugleich. So sind automatisch beide Seiten auf der richtigen Seite. Mit dem Entsendegesetz sorgt die Politik dafür, dass für alle Beteiligten die bestmöglichen Lösungen geschaffen werden.

Pflege-Institut - Vermittlungsagentur für Pflegepersonal aus Polen

Wir kontrollieren die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben

Selbstverständlich ist es Ihnen wichtig, sich auch rechtlich auf der sicheren Seite zu befinden und keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Wir achten darauf, dass bei den von uns vermittelten polnischen Arbeitgeber, bei der Entsendung der Pflegekräfte alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein wichtiges Dokument dabei ist die sogenannte A1-Bescheinigung. Dies ist wichtig bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (wie etwa der Altenpflege aus Polen) in der Europäischen Gemeinschaft und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Der Staat – in diesem Fall Polen – der sie ausstellt, bescheinigt, dass der Antragsteller, den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt.
Für Sie noch wichtiger: Sichergestellt wird damit, dass die Pflegekraft während der Tätigkeit in Deutschland tatsächlich beim polnischen Arbeitgeber angestellt ist. Die Pflegekräfte sind damit von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland befreit. Eine Meldung an die hiesige Sozialversicherung entfällt. Die Beträge werden in der Heimat abgeführt. Die A1-Bescheinigung wird bei jeder Entsendung einer polnischen Pflegekraft oder Haushaltshilfe vom polnischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt. Ausgestellt wird sie in zweifacher Ausführung. Im Normalfall verbleibt eine der beiden Kopien beim polnischen Arbeitgeber. Die andere trägt die Pflegekraft bei sich, um sich damit ausweisen zu können.