Das sollten Sie wissen

Rechtliche Hinweise

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick

  • Die Vermittlung von Betreuungskräften erfolgt auf Grundlage der Europäischen
  • Dienstleistungsfreiheit und der EU-Entsenderichtlinie.
  • Die A1-Bescheinigung dokumentiert die Sozialversicherung der Betreuungskraft im Heimatland.
  • Für Betreuungskräfte gelten die Mindeststandards des deutschen Arbeitsrechts.

Unsere Standards in der Vermittlung

Wir garantieren Rechtssicherheit und Datenschutz

100% legale Entsendung

  • Grundlage: EU-Entsenderichtlinie

Zertifizierte Betreuungsagenturen

  • Zusammenarbeit mit zertifizierten Kooperationspartner

Geprüfte Betreuungskräfte

  • Vermittlung von geschulten und erfahrenen Betreuungskräften

Faire Arbeitsbedingungen

  • Betreuungskräfte sind über ihre Betreuungsdienstleister im Heimatland
    sozialversichert
  • Vergütung nach den Vorgaben des dt. Mindestlohngesetzes

Transparente Kosten und Abläufe

  • Angebot mit allen fixen und variablen Kostenbestandteilen
  • In vier Schritten zur Betreuungskraft

100 % Datenschutz

  • Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Detail

Die Vermittlung von Betreuungskräften nach Deutschland ist legal und rechtssicher. Das Pflege-Institut Weindl vermittelt Betreuungskräfte auf Basis der EU-Entsenderichtlinie und arbeitet ausschließlich mit erfahrenen und zertifizierten polnischen Betreuungsdienstleistern zusammen.

Die Verträge in der 24h-Pflege

Vertragspartner

Das Pflege-Institut Weindl ist ein Vermittlungsunternehmen für Betreuungsdienstleister aus der Europäischen Union mit dem Schwerpunkt auf Polen. Das Dienstleistungspaket des Pflege-Instituts besteht aus der Beratung zur sog. 24-Stunden-Pflege, der Vermittlung eines geeigneten Betreuungsdienstleisters und dem fortlaufenden Kundenservice.

Die Dienstleistung der häuslichen Pflege erbringt der vermittelte Betreuungsdienstleister. Die Betreuungskraft ist dabei beim Betreuungsdienstleister angestellt und zahlt ihre Steuern und Sozialabgaben in der Regel im Heimatland.

Da das Pflege-Institut nicht der Arbeitgeber der Betreuungskraft ist, besitzt es demzufolge auch kein Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber der Betreuungskraft.

Verträge

Im Rahmen der Organisation der häuslichen Betreuung werden durch den Pflegebedürftigen oder deren Familienangehörige zwei Verträge abgeschlossen. Im ersten Schritt schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit dem Pflege-Institut und im zweiten Schritt einen Betreuungsvertrag mit dem polnischen Betreuungsdienstleister ab.

Im Vermittlungsvertrag mit dem Pflege-Institut sind folgende Leistungen vereinbart:

  • Vermittlung eines Kontaktes zu einem Betreuungsdienstleister
  • Kundenbetreuung während der Vertragslaufzeit
  • Hilfestellung im Falle von Problemen mit den Betreuungsdienstleister

Der Betreuungsvertrag mit dem Betreuungsdienstleister beinhaltet in der Regel die folgenden Punkte:

  • Vertragsgegenstand, Kosten der Betreuung, Vertragsdauer und Kündigungsfrist
  • Arbeitgeber, Weisungsrecht, Unterbringung und Verpflegung
  • Anwendbare Rechtsvorschriften, Haftung und Versicherungen

kostenlos und unverbindlich

Ihre Anfrage

  • Telefonisch unter08531/910564
  • E-Mail an office@pflege-institut.de
  • Chat

    Unsere Chatfunktion ist fast rund um die Uhr für Sie verfügbar – betreut von echten Menschen, nicht von Maschinen! Das bedeutet: Sie bekommen authentische Unterstützung und keine automatisierten Antworten.

  • Whatsapp

    Für eine noch einfachere Kommunikation stehen wir Ihnen auch über WhatsApp zur Verfügung.

  • Kontaktformular

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