Das sollten Sie wissen
Rechtliche Hinweise
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick
- Die Vermittlung von Betreuungskräften erfolgt auf Grundlage der Europäischen Dienstleistungsfreiheit und der EU-Entsenderichtlinie.
- Die A1-Bescheinigung dokumentiert die Sozialversicherung der Betreuungskraft im Heimatland.
- Für Betreuungskräfte gelten die Mindeststandards des deutschen Arbeitsrechts.
Unsere Standards in der Vermittlung
Wir garantieren Rechtssicherheit und Datenschutz
100% legale Entsendung
- Grundlage: EU-Entsenderichtlinie
Zertifizierte Betreuungsagenturen
- Zusammenarbeit mit zertifizierten Kooperationspartner
Geprüfte Betreuungskräfte
- Vermittlung von geschulten und erfahrenen Betreuungskräften
faire Arbeitsbedingungen
- Betreuungskräfte sind über ihre Betreuungsdienstleister im Heimatland
sozialversichert - Vergütung nach den Vorgaben des dt. Mindestlohngesetzes
Transparente Kosten und Abläufe
- Angebot mit allen fixen und variablen Kostenbestandteilen
- in vier Schritten zur Betreuungskraft
100 % Datenschutz
- Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Detail
Die Vermittlung von Betreuungskräften nach Deutschland ist legal und rechtssicher. Das Pflege-Institut Weindl vermittelt Betreuungskräfte auf Basis der EU-Entsenderichtlinie und arbeitet ausschließlich mit erfahrenen und zertifizierten polnischen Betreuungsdienstleistern zusammen.
Dienstleistungsfreiheit
EU-Entsenderichtlinie
Den rechtlichen Rahmen für die Entsendung stellt die EU-Entsenderrichtlinie 96/71/EG. Zielsetzung der Richtlinie ist die arbeitsrechtliche Gleichstellung von entsandten Arbeitskräften mit einheimischen Arbeitnehmern. Folglich finden für die nach Deutschland vermittelten Betreuungskräfte auch das deutsche Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz und weitere Arbeitsschutzvorschriften Anwendung. Die Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie in Deutschland schützt entsandte Betreuungskräfte vor Ausbeutung und Lohndumping.
A1-Bescheinigung
Die sogenannte A1-Bescheinigung dokumentiert, dass die Betreuungskräfte des vermittelten Betreuungsdienstleisters in Polen sozialversichert sind. Das deutsche Sozialversicherungsrecht findet demzufolge keine Anwendung, der polnische Arbeitnehmer zahlt seine Sozialabgaben im Heimatland.
Erstellt wird die Bescheinigung durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger der Betreuungskraft in Polen. Bei einer Prüfung durch deutsche Sozialbehörden belegt die A1-Bescheinigung den Sozialversicherungsstatus der Betreuungskraft.
Der Begriff "24-Stunden-Pflege"
Der Begriff der „24-Stunden-Pflege“ wird in Deutschland umgangssprachlich für die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine aus dem Ausland stammende Betreuungskraft verwendet.
Der Begriff ist inhaltlich erläuterungsbedürftig, da er suggeriert, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet bzw. sich dafür in Bereitschaft hält. Dies ist nicht zulässig, da auch für ausländische Betreuungskräfte das deutsche Arbeitszeitgesetz und damit verbundene rechtliche Bestimmungen gelten. Das Pflege-Institut Weindl kooperiert deshalb ausschließlich mit Betreuungsdienstleistern, die sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und geltenden Mindestlohn verpflichten.
Bei Vermittlungsunternehmen in Deutschland ist die Verwendung des Begriffes „24-Stunden-Pflege“ zu Marketingzwecken branchenüblich und somit auch für das Pflege-Institut zu Werbezwecken unumgänglich.
Die Verträge in der 24h-Pflege
Vertragspartner
Das Pflege-Institut Weindl ist ein Vermittlungsunternehmen für Betreuungsdienstleister aus der Europäischen Union mit dem Schwerpunkt auf Polen. Das Dienstleistungspaket des Pflege-Instituts besteht aus der Beratung zur sog. 24-Stunden-Pflege, der Vermittlung eines geeigneten Betreuungsdienstleisters und dem fortlaufenden Kundenservice.
Die Dienstleistung der häuslichen Pflege erbringt der vermittelte Betreuungsdienstleister. Die Betreuungskraft ist dabei beim Betreuungsdienstleister angestellt und zahlt ihre Steuern und Sozialabgaben in der Regel im Heimatland.
Da das Pflege-Institut nicht der Arbeitgeber der Betreuungskraft ist, besitzt es demzufolge auch kein Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber der Betreuungskraft.
Verträge
Im Rahmen der Organisation der häuslichen Betreuung werden durch den Pflegebedürftigen oder deren Familienangehörige zwei Verträge abgeschlossen. Im ersten Schritt schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit dem Pflege-Institut und im zweiten Schritt einen Betreuungsvertrag mit dem polnischen Betreuungsdienstleister ab.
Im Vermittlungsvertrag mit dem Pflege-Institut sind folgende Leistungen vereinbart:
- Vermittlung eines Kontaktes zu einem Betreuungsdienstleister
- Kundenbetreuung während der Vertragslaufzeit
- Hilfestellung im Falle von Problemen mit den Betreuungsdienstleister
Der Betreuungsvertrag mit dem Betreuungsdienstleister beinhaltet in der Regel die folgenden Punkte:
- Vertragsgegenstand, Kosten der Betreuung, Vertragsdauer und Kündigungsfrist
- Arbeitgeber, Weisungsrecht, Unterbringung und Verpflegung
- anwendbare Rechtsvorschriften, Haftung und Versicherungen