Höheren Pflegegrad beantragen – Mehr Geld für die Betreuung

Inhalt

Hat sich der Gesundheitszustand eines Pflegebedürftigen verschlechtert, erhöht sich meist auch der Pflege- bzw. Betreuungsbedarf. Eine Höherstufung des Pflegegrades sichert weitere finanzielle Mittel zur Organisation der Pflege. Im Klartext: Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Geld für die Betreuung. . Der Antrag wird von der Pflegekasse bearbeitet. Im Rahmen einer Begutachtung sind ärztliche Bescheinigungen und Angaben zum Pflegeumfang vorzulegen.
Höheren Pflegegrad beantragen in 6 Schritten

Ein höherer Pflegegrad bedeutet Geld für die Betreuung.

Schritt 1

Abgabe des Antrages auf Höherstufung bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflege­versicherung. Möglich dies online oder per Post.

Schritt 2

Zur Vereinbarung eines Gutachtertermins meldet sich bei gesetzlich Versicherten der Medizi­nische Dienst und bei privat Versicherten der Gutachter Medicproof.

Schritt 3

In Vorbereitung des Gutachtertermins sind mehrere Unterlagen bereitzustellen. Dazu gehören eine Beschreibung des Tagesablaufs, Arztberichte, der Medikationsplan und eine Liste benötigter Hilfsmittel (z. B. Rollator). Zu notieren ist, welche Hilfeleistungen aktuell in Anspruch genommen werden (z. B. Grundpflege) und welche Hilfeleistungen zukünftig benötigt werden.

Schritt 4

Auf das Gespräch mit dem Gutachter sollte man sich gut vorbereiten. Betroffene neigen oft dazu, die Pflegesituation zu beschönigen. Demenz­kranken fehlt häufig die Einsicht in den Verlust ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten.

Schritt 5

Der Gutachter befragt den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen und vergibt Punkte für den Grad der Einschränkungen. Es ist wichtig, dass eine Vertrauensperson bei der Begutachtung anwesend ist. Insbesondere bei Demenzpatienten kann diese bei Bedarf Antworten ergänzen. Für das Gespräch wird ca. eine Stunde benötigt.

Schritt 6

Die Einstufung erfolgt inner­halb von 25 Werk­tagen ab Antragsstellung. Wird der Antrag abgelehnt, ist ein Monat Zeit, um Wider­spruch einzulegen. Der Widerspruch ist zu begründen, wobei man hierbei auf die Unterstützung von Ärzten oder Pflege­diensten zurückgreifen sollte. Ungefähr ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg.

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