Was kostet eine polnische Pflegekraft?

Eine würdevolle Betreuung in den eigenen vier Wänden ist der große Wunsch eines jeden Pflegebedürftigen. Ist eine Pflege im Altenheim für Sie keine Option, so ist die Betreuung durch eine osteuropäische Betreuungskraft die einzige bezahlbare Alternative. Doch was leistet eine polnische Pflegekraft und welche Kosten entstehen dabei?
Diese Fragen beantwortet Ihnen ausführlich der folgende Ratgeberartikel.

Was ist eine polnische Pflegekraft und was sind deren Leistungen?

Mit dem Begriff „polnische Pflegekraft“ werden in der Regel Frauen mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Pflegebedürftigen verstanden, die in Deutschland im Rahmen der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ Senioren in der Pflege und bei der Haushaltsführung unterstützen.

Die Hauptaufgaben einer polnischen Betreuungskraft sind die Grundpflege und die Haushaltsführung. Ergänzt werden diese Leistungen um die Tätigkeiten der Alltagsbegleitung und der aktivierenden Pflege. Polnische Betreuungskräfte erbringen keine ambulanten Pflegeleistungen. Diese obliegen ambulanten Pflegediensten.

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Zu unseren Leistungen

Was kostet eine polnische Pflegekraft?

Die monatlichen Kosten einer polnischen Pflegekraft richten sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen und den speziellen Wünschen an die Pflegekraft.
Aktuell liegen die monatlichen Kosten einer Betreuungskraft zwischen 3.200 und 3.500 Euro.
Unter Nutzung der vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten der Pflegekasse ist ein monatlicher Eigenanteil an den Pflegekosten von unter 2.500 Euro erreichbar. Zusätzlich sind die Verpflegungskosten der Betreuungskraft, deren Reisekosten im Urlaubsfall und Zuschläge zu ausgewählten Feiertagen einzuplanen

Rechenbeispiel – Frau Mustermann aus Bayern

  • Pflegebedürftigkeit entsprechend Pflegegrad 5
  • Betreuungskraft mit langjähriger Pflegeerfahrung und ausreichenden Deutschkenntnissen
  • Monatliche Kosten: 3.200 Euro
  • Finanzierungsform I – Pflegegeld: 990 Euro
  • Finanzierungsform II – Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege): 295 Euro
  • Finanzierungsform III – Landespflegegeld: 42 Euro (monatlicher Anteil)
  • Resultierender monatlicher Eigenanteil: 1.873 Euro
  • Optional: steuerliche Entlastung für haushaltsnahe Dienstleistungen: 333 Euro
  • Monatlicher Eigenanteil nach Steuererleichterung: 1.540 Euro

Kost und Logis: Die Pflegekraft wohnt bei Ihnen (Live-in-Modell). Die Ausgaben für Lebensmittel, Strom und Wasser steigen entsprechend leicht an (ca. 150 bis 250 Euro monatlich).
Reisekosten: Für die An- und Abreise aus Polen fallen in der Regel Pauschalen an (z.B. 140 bis 150 Euro pro Wechsel).
Feiertagszuschläge: An sechs Feiertagen werden branchenüblich Zuschläge berechnet.

In den genannten Kosten für eine polnische Pflegekraft sind bei einem seriösen Anbieter im Rahmen des Entsendemodells alle Sozialabgaben, Steuern sowie die Krankenversicherung in Polen bereits enthalten (nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung).

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Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer polnischen Pflegekraft?

  • Pflegeaufwand & Qualifikation: (Umfangreiche Grundpflege vs. leichte Alltagsbegleitung)
  • Nächtliche Einsätze: (Rufbereitschaft in der Nacht erfordern Zuschläge)
  • Anzahl der Personen: (Betreuung eines Ehepaars ist teurer als eine Einzelperson)
  • Führerschein: (Wird Mobilität für Arztbesuche etc. gewünscht?)

Wer zahlt die Kosten einer Pflegekraft aus Polen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten der Seniorenbetreuung bzw. 24-Stunden-Pflege zu reduzieren.
Die wichtigste Form der Finanzierung ist das Pflegegeld. Dem folgen die finanziellen Unterstützungsleistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Länderzuschüsse und die Option einer steuerlichen Entlastung.

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass der Pflegebedürftige den Pflegegrad 2 besitzt.
Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen. Über die Verwendung kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden.
Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad und damit auf Pflegegeld kann formlos bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen.

Seit Januar 2025 liegt das monatliche Pflegegeld zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5).

Eine weitere wichtige Finanzierungsform ist das Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege). Hierfür stehen jährlich bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine häusliche Betreuung eingesetzt werden können. Da die Bewilligungspraxis je nach Pflegekasse unterschiedlich ist, empfiehlt sich eine gute Vorbereitung auf das Gespräch mit der Pflegekasse.

Weitere Informationen und eine detaillierte Übersicht zu den Leistungen der Pflegekasse finden Sie hier:

Zu Kosten und Finanzierung

FAQ

Gibt es versteckte Kosten bei der Vermittlung polnischer Pflegekräfte?

Antwort: Bei der Zusammenarbeit mit einer seriösen Vermittlungsagentur sind alle Gebühren und Provisionen transparent im vereinbarten monatlichen Komplettpreis enthalten. Zusätzlich zu diesem Monatspreis fallen lediglich die Fahrtkosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft (meist pauschal berechnet) sowie die Aufwendungen für freie Kost und Logis im Haushalt an. Etwaige Feiertagszuschläge, beispielsweise an Weihnachten oder Ostern, müssen Ihnen vor Vertragsabschluss ebenfalls klar kommuniziert werden.

Was kostet eine polnische Pflegekraft bei Pflegegrad 4?

Antwort: Die grundlegenden Kosten für die Dienstleistung der Pflegekraft steigen nicht zwingend allein durch den Pflegegrad, sondern richten sich primär nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand. Allerdings federt das deutlich höhere monatliche Pflegegeld bei Pflegegrad 4 (800,- Euro Stand 2026) Ihren Eigenanteil spürbar ab. Durch die clevere Kombination von Pflegegeld und des Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) kann die effektive finanzielle Belastung für die Familie trotz intensiverer Pflegebedarf oft stabil gehalten werden.

Kann ich die Kosten für eine polnische Pflegekraft von der Steuer absetzen?

Antwort: Ja, Sie können einen erheblichen Teil der Aufwendungen steuerlich geltend machen, sofern die Betreuung über ein legales Entsendemodell oder eine Direktanstellung läuft und per Überweisung bezahlt wird. Das Finanzamt erkennt die 24-Stunden-Betreuung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ an, wodurch Sie 20 Prozent der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen können. Der Gesetzgeber sieht hierfür aktuell einen maximalen Steuerbonus von bis zu 4.000 Euro pro Kalenderjahr vor.

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Wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich, hören zu und finden die passende Lösung für Sie.
Unsere polnischen Pflegekräfte sind erfahren und bestens ausgebildet. Wir legen großen Wert auf eine klare Preisübersicht, ohne versteckte Gebühren.

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