Eine würdevolle Betreuung in den eigenen vier Wänden ist der große Wunsch eines jeden Pflegebedürftigen. Ist eine Pflege im Altenheim für Sie keine Option, so ist die Betreuung durch eine osteuropäische Betreuungskraft die einzige bezahlbare Alternative. Doch was leistet eine polnische Pflegekraft und welche Kosten entstehen dabei?
Diese Fragen beantwortet Ihnen ausführlich der folgende Ratgeberartikel.
1. Was ist eine polnische Pflegekraft und was sind deren Leistungen?
Mit dem Begriff „polnische Pflegekraft“ werden in der Regel Frauen mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Pflegebedürftigen verstanden, die in Deutschland im Rahmen der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ Senioren in der Pflege und bei der Haushaltsführung unterstützen.
Die Hauptaufgaben einer polnischen Betreuungskraft sind die Grundpflege und die Haushaltsführung. Ergänzt werden diese Leistungen um die Tätigkeiten der Alltagsbegleitung und der aktivierenden Pflege. Polnische Betreuungskräfte erbringen keine ambulanten Pflegeleistungen. Diese obliegen ambulanten Pflegediensten.
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2. Was kostet eine polnische Pflegekraft?
Die monatlichen Kosten einer polnischen Pflegekraft richten sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen und den speziellen Wünschen an die Pflegekraft.
Aktuell liegen die monatlichen Kosten einer Betreuungskraft zwischen 2.650 und 2.950 Euro.
Unter Nutzung der vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten der Pflegekasse ist ein monatlicher Eigenanteil an den Pflegekosten von unter 2.000 Euro erreichbar. Zusätzlich sind die Verpflegungskosten der Betreuungskraft, deren Reisekosten im Urlaubsfall und Zuschläge zu ausgewählten Feiertagen einzuplanen
Rechenbeispiel – Frau Mustermann aus Bayern
- Pflegebedürftigkeit entsprechend Pflegegrad 3
- Betreuungskraft mit langjähriger Pflegeerfahrung und ausreichenden Deutschkenntnissen
- Monatliche Kosten: 2.700 Euro
- Finanzierungsform I – Pflegegeld: 545 Euro
- Finanzierungsform II – Verhinderungspflege: 210 Euro
- Finanzierungsform III – Landespflegegeld: 83 Euro (monatlicher Anteil)
- Resultierender monatlicher Eigenanteil: 1.862 Euro
- Optional: steuerliche Entlastung für haushaltsnahe Dienstleistungen: 333 Euro
- Monatlicher Eigenanteil nach Steuererleichterung: 1.529 Euro
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3. Wer zahlt die Kosten einer Pflegekraft aus Polen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten der Seniorenbetreuung bzw. 24-Stunden-Pflege zu reduzieren.
Die wichtigste Form der Finanzierung ist das Pflegegeld. Dem folgen die finanziellen Unterstützungsleistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Länderzuschüsse und die Option einer steuerlichen Entlastung.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass der Pflegebedürftige den Pflegegrad 2 besitzt.
Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen. Über die Verwendung kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden.
Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad und damit auf Pflegegeld kann formlos bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen.
Seit Januar 2024 liegt das monatliche Pflegegeld zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 947 Euro (Pflegegrad 5).
Eine weitere wichtige Finanzierungsform ist die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Pflegekassen stellen die jährlichen Gesamtbeträge in Höhe von jeweils 1.612 Euro auch für die Finanzierung einer häuslichen Betreuungskraft zur Verfügung. Die Bewilligungspraxis ist je Krankenkasse unterschiedlich. Auf entsprechende Gespräche sollte man sich gut vorbereiten.
Weitere Informationen und eine detaillierte Übersicht zu den Leistungen der Pflegekasse finden Sie hier:
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